GESETZLICHE - andrea-summer

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Gesetzliche Weiterbildungsverpflichtungen – Geldvernichtung oder sinnvolle Investition im Unternehmen?

Mit Umsetzung der Versicherungsvermittlungsrichtlinie (IDD) steht die Finanzdienstleistungsbranche, wie auch viele andere Unternehmen, vor der Herausforderung wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden können. 15 Stunden pro Jahr zu diesem Themenfeld. Für jeden Mitarbeiter, der im Vertriebsprozess beteiligt ist, das ist ein Wort!

Es sind rd. zwei Arbeitstage, an denen der Mitarbeiter nicht seinem Aufgabengebiet nachgehen kann, zwei Tage, an denen er für den Unternehmenserfolg nicht direkt zur Verfügung steht. Allerdings wird die „Investition“ noch weit aus höher, wenn die Unternehmen nicht darüber nachdenken wie sie „sinnvoll“ dieser Weiterbildungsverpflichtung nachkommen. Unter gewissen Rahmenbedingungen können Workshops, Meetings und Trainings angerechnet werden. Aber eben nur wenn die entsprechenden Vorschriften für die Ausgestaltung und Durchführung beachtet sind.
Ist das nicht der Fall, könnte es sehr heftig werden, denn dann sehen Unternehmen auf einmal nur noch die Alternative über E-Learnings bzw. WBT`s.
Achtung wir sprechen im schlimmsten Fall über 15 Stunden! Durch E-Learnings im Rahmen von WBT`s wird Wissen vermittelt, der Kompetenzaufbau und Praxistransfer steht oftmals nicht im Vordergrund.
Also eine Invest auf dem besten Weg zur Fehlinvestition. Darüber hinaus kann man sich die Motivation und Begeisterung der Mitarbeiter vorstellen, bei der Aussicht auf ca. 15 Stunden WBT`s.

Versuchen Unternehmen der Weiterbildungsverpflichtung nur mit Präsenzbausteinen nachzukommen, werden sie einen ähnlichen Effekt haben. Studien belegen, dass im besten Fall rd. 20 Prozent Workshop- und Seminarinhalte den Weg in die Praxisumsetzung finden, ohne entsprechende Transferunterstützung verpufft der Rest. Wie lohnenswert ist so eine Investition für das Unternehmen?
 
Und all das ist keine einmalige Sache, denn ähnlich wie beim „Dinner for one“: „The same procedure as every year!", ist der Weiterbildungsverpflichtung jedes Jahr aufs Neue nachzukommen.
 
Lösungen für dieses Dilemma gibt es, und zwar gute!
Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen bereit ist neue Wege in der Personalentwicklung einzuschlagen. Diese dürfen nicht nur von der Erfüllung der gesetzlichen Rahmenbedingungen getrieben sein, sondern vom Anspruch nachhaltig die Mitarbeiter weiterzuentwickeln, zukunftsfähig zu halten und dabei den maximal möglichen unternehmerischen Erfolg zu erzielen. Ganz nebenbei werden dann die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt.

Das Wichtigste jedoch, der Mitarbeiter erkennt für sich einen Mehrwert und kann die Inhalte in seiner täglichen Arbeit erfolgreich einsetzen – also eine Investition, die sich für das Unternehmen lohnt.
 
In vielen Unternehmen sind bereits heute die Voraussetzungen vorhanden um einen erfolgreichen und guten Weg einzuschlagen, leider werden sie viel zu wenig konsequent genutzt.
 
Wenn Sie wissen möchten, wie in Ihrem Unternehmen sinnvolle Investitionen aussehen könnten und welche Voraussetzungen Sie bereits haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unser Quickcheck liefert Ihnen eine kurze und kompakte Analyse und zeigt Ihnen erste Handlungsfelder auf, um mit einfachen Mitteln erfolgreich zu sein.
 
Auf bald!
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